Abrechnung
Abrechnung mit der Krankenkasse
Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben seit dem 1. Januar 2007 die Möglichkeit, bei den Diagnosen LWS-Syndrom und Kniegelenksarthrose (fachärztliche Dokumentation und Behandlung vor mehr als 6 Monaten) die Akupunkturbehandlung über die Krankenversicherungskarte abrechnen zu lassen.
In Abrechnung gebracht werden folgende Leistungsziffern.
Auszug aus dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab):
Nr. 30790 EBM – Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung.
Die Ziffer 30790 EBM ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Nach den Bundesmantelverträgen umfasst der Krankheitsfall einen Zeitraum von vier Quartalen.
Nr. 30791 EBM – Akupunkturbehandlung
Die eigentliche Akupunkturleistung nach Nr. 30791 EBM, kann je nach dokumentierter Indikation bis zu 10-mal im Krankheitsfall abgerechnet werden. Mit besonderer Begründung ist diese Leistung bis zu 15-mal im Krankheitsfall (max. 15-mal innerhalb von vier Quartalen) berechnungsfähig.
Jedoch beziehen sich die Leistungziffern ausschließlich auf die Schmerzbehandlung einer der beiden oben genannten Diagnosen und umfassen keine ganzheitliche Tradionelle Chinesische Ursachentherapie.
Individuelle Gesundheitsleistungen, die einer ganzheitlichen Ursachentherapie entsprechen, sind kein Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung im Rahmen der Akupunktur als Kassenleistung.
Wünschen Sie jedoch eine individuelle ganzheitliche Therapie, welche sicherlich den wesentlichen Aspekt der Tradionellen Chinesischen Medizin darstellt, so werden Ihnen 30,60 Euro pro Behandlung, als Eigenleistung in Rechnung gestellt. Der Betrag entspricht dem 1,5 fachen Satz der Ziffer 296a/GOÄ.
Akupunkturzentrum Prof. Dr. med.
Günter H. Gunia
Grosse Str. 21
49565 Bramsche
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Fax: 05461 / 96 87 48
Praxiszeiten
Mo. 10:00 – 14:30 Uhr | 15:30 – 18:00 Uhr
Di. 08:00 – 13:00 Uhr
Mi. 08:00 – 13:00 Uhr
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Fr. 07:00 – 13:00 Uhr